Wort davor: Erbschaftserfolglassung
Erbschaftsfall
- Belegtext:
solle in disem erbschafftsfohl ... der jenige ... welchem ... selbige weingärtten zuegetheilt ... werden, die gebühr des 20. pfennings nit abzurichten haben
Datierung: 1679
Fundstelle: Radkersburg 56
Wort danach: Erbschaftsforderung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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