Wort davor: erbsamiglich

Erbsasse, Erbseß
Erklärung: mit erblichem Grundbesitz, Hausbesitz angesessener Vollbürger; Alteingesessener.
vgl. erbgesessen, erbsessen, erbsitzend.

Erbsasse (Spiegelstrich 1)
Erklärung: in Dortmund städtische Vollgrundbesitzer, die allein Anrecht auf Ratssitze haben.
Sachhinweis: vgl. DortmStat. p. 54.

Wort danach: erbsässig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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