Wort davor: Erbsale
Erbsalzwasser
vgl.
Erbwasser (II).
- Belegtext:
sollen und muessen diejenigen, welche saeltzer oder saeltzerinnen zu werden verlangen, zum wenigsten ein halbes erbsaltzwasser wuercklich und erblich, ohne einige darin haftende schulden besitzen
Datierung: 1692
Fundstelle: NWestfMag. 1 (1789) 3/4 S. 156
Wort danach: Erbsame
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