Wort davor: Erbsal

(Erbsale)
Erklärung: öffentliche Grundstücksübergabe zu ewigem, unwiderruflichem Eigen.
sprachliche Erläuterung: mnd. erfsale, -sele.

Wort danach: Erbsalzwasser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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