Wort davor: erbrich?

Erbrichter
sprachliche Erläuterung: auch als erbenrichter belegt.

Erbrichter (I)
Erklärung: mit dem Richteramt erblich belehnter, vom Grundherrn bestallter Richter; Inhaber teils der höheren, teils der niederen Gerichtsbarkeit.

Erbrichter (II)
Erklärung: wie Erbrechter.

Wort danach: Erbrichterei

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