(Erbreulung)
Erklärung:
ewig gültiger Tausch oder Tausch von Grundstück ( 1Erbe III) gegen Grundstück.
sprachliche Erläuterung:
mnl. erffruilinge.
Wort danach: erbrich?
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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