Wort davor: Erbrente

(Erbreulung)
Erklärung: ewig gültiger Tausch oder Tausch von Grundstück ( 1Erbe III) gegen Grundstück.
sprachliche Erläuterung: mnl. erffruilinge.

Wort danach: erbrich?

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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