Wort davor: Erbredung
Erbregierung
Erklärung:
erblich zustehende Regierung.
- Belegtext:
diese gravschafften, fürsten- und herzogtümer waren dazumal allein königliche aemter, und keine erbregirungen: darnach sind erblehen daraus worden
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. I Kap. 3
Wort danach: Erbregister
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