Wort davor: Erbrechtgut
erbrechtig
erbrechtig (I)
Erklärung:
erbberechtigt.
- Belegtext:
so dirkent de radt noch tor tydt nemanden erffrechtich to den vorgerorden ... gudere
Datierung: 1505
Fundstelle: OberhLüb. 334
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erbrechtig (II)
Erklärung:
vererblich.
Wort danach: Erbrechtskaufbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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