Wort davor: Erbrechter
Erbrechtsgerechtigkeit
Erklärung:
Recht der erblichen Dienstbarkeit.
- Belegtext:
die erbrechts-gerechtigkeit nicht weniger als wann die nutzniesung noch da bey und beysammen und nicht darvon gekommen oder verkaufft worden wäre behaltet
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 8
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Wort danach: Erbrechtgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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