Erbrechter
Erklärung:
wer ein Gut zu erblichem Besitz (als Erbleihe, Erbpachtgut) hat.
vgl.
Erbrichter,
Erbrichter (II).
Wort danach: Erbrechtsgerechtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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