Wort davor: Erbrechtsbrief
Erbrechte
- Belegtext:
emphyteuta, der erbrechte, der ein erblichen ewigen bestandt eines guts hat
Fundstelle: Frischlin(Frankf. 1631) 499
Wort danach: Erbrechter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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