Wort davor: Erbrechnung

Erbrecht
sprachliche Erläuterung: auch als erbensrecht belegt.
vgl. 1Erbe (VI 1 d).

Erbrecht (I)

Erbrecht (I 1)
Erklärung: Erbanspruch, Anrecht des Erben auf den Nachlaß; Erbteil.

Erbrecht (I 2)
Erklärung: Erbfolge, Erbregel.
Erbrecht (II)

Erbrecht (II 1)
Erklärung: Recht des vererblichen Besitzes.
Erbrecht (II 2)
Erklärung: Gut, das im Rechtsverhältnis des Erbrechts (II 1) steht, Erblehen, Erbpacht-, Erbzinsgut.
Erbrecht (III)
Erklärung: bergmännisch.

Erbrecht (III 1)
Erklärung: Recht des Grundherrn.
Erbrecht (III 2)
Erklärung: Erbstollengerechtigkeit, -gebühren.
Erbrecht (IV)
Erklärung: Abgabe bei Erbfall oder Besitzwechsel.

Wort danach: erbrechtbar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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