Wort davor: Erbraubschloß
erbrechen
erbrechen (I)
Erklärung:
mit Gewalt öffnen.
- Belegtext:
wer einen imen erbricht, dem geschee als einem der kirchen brichet
Datierung: 1398
Fundstelle: QKulmbach 188
- Belegtext:
gotesheusern zu berauben und zu erbrechen
Datierung: 1422
Fundstelle: QuedlinbUB. II 181
- Belegtext:
haben die kirchen zu M. derbrochen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BambEchtb. 17
- Belegtext:
ain hauß umb verschuldt sachen mitt gewalt zu erprechen wär
Datierung: 1509
Fundstelle: Layensp. H 1r
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- in DRQEdit
- Belegtext:
die gräber der todten ... erbrechen
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 19 § 41
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
erbrochene kirchen
Fundstelle: BrandenbSchSt. IV 119
erbrechen (II)
Erklärung:
zerstören.
- Belegtext:
sollen auch ire müntzheuser verwürckt und zu erprechen sein
Datierung: 1509
Fundstelle: Layensp. S 4v
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- in DRQEdit
erbrechen (III)
Erklärung:
(einen Vertrag und ähnliches) nicht einhalten, brechen.
erbrechen (IV)
Erklärung:
(von einer Verantwortung) frei sein.
- Belegtext:
wann auf ersuchen ... daß s.g. das ... nachgeordent amt ferner zu tragen ... abschlägige antwort ... daß dieselben ... dessen erbrochen und entladen sejn wollten
Datierung: 1568
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 489
erbrechen (V)
Erklärung:
versiegeltes Schriftstück öffnen.
- Belegtext:
der verordneten zu der erkundigung, das sie die beschwerung und ursachen, so in disem crays verschlossen fürbracht, erbrechen, doch in der geheim zu behalten
Datierung: 1556
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 46
Wort danach: Erbrechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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