Wort davor: Erbraubschloß

erbrechen

erbrechen (I)
Erklärung: mit Gewalt öffnen.

erbrechen (II)
Erklärung: zerstören.
erbrechen (III)
Erklärung: (einen Vertrag und ähnliches) nicht einhalten, brechen.
erbrechen (IV)
Erklärung: (von einer Verantwortung) frei sein.
erbrechen (V)
Erklärung: versiegeltes Schriftstück öffnen.

Wort danach: Erbrechnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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