Wort davor: Erbpfundgeld

(Erbporter)
Erklärung: erblicher Bürger, Bürger von Geburt.
sprachliche Erläuterung: mnl. erfpoorter.

Wort danach: Erbporterziese

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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