Wort davor: Erbpfand

Erbpfennig

Erbpfennig (I)
Erklärung: Pfennig Erbzins.

Erbpfennig (II)
Erklärung: Abfindung.

Wort danach: Erbpfennigsgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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