Wort davor: Erbpastor

(Erbpfählung)
Erklärung: Grenzregelung eines Grundstückes.
sprachliche Erläuterung: mnl. erfpalinge.

Wort danach: Erbpfalzgraf

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten