Wort davor: erbpachtig
Erbpachtkontrakt
- Belegtext:
aus dem mit der königl. cammer geschlossenen erbpachtcontract
Datierung: 1710
Fundstelle: SiebbLRKomm. 596
- Belegtext:
der vertrag, vermöge dessen jemand das vollständige nutzungsrecht einer fremden sache gegen einen damit im verhältnis stehenden zins erblich überkommt, wird erbpachtkontrakt genannt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 21 § 187
Wort danach: Erbpachtkotten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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