Wort davor: Erbordnung

erboren

erboren (I)
Erklärung: geboren, gezeugt.

erboren (II)
Erklärung: durch Geburt, blutsverwandt.
erboren (III)
Erklärung: gebürtig.

Wort danach: erborgen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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