Wort davor: Erbnutz

Erboblei

Erboblei (I)
Erklärung: erblicher Grundzins.

Erboblei (II)
Erklärung: Erbzinsgut.

Wort danach: Erbobleiherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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