Wort davor: Erbnotel
Erbnutz
Erbnutz (I)
Erklärung:
Ertrag der Nachlaßgüter.
- Belegtext:
das er ... von dem erbnutz jährlich etwas ... bezahlen soll
Datierung: 1643
Fundstelle: RhgLBr. Art. 32
Erbnutz (II)
Erklärung:
Erbzins.
- Belegtext:
sollen die ... keufer und ire erben von den ... vierczehen huben geben ierliche ... zu eime rechten erbenusse ye vor die hufe sechs pfennig
Datierung: 1347
Fundstelle: ErfurtUB. II 222
[weitere Angaben: ob hierher oder zu Erbnis?]
Wort danach: Erboblei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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