Wort davor: Erbnotel

Erbnutz

Erbnutz (I)
Erklärung: Ertrag der Nachlaßgüter.

Erbnutz (II)
Erklärung: Erbzins.

Wort danach: Erboblei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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