Wort davor: Erbnehmende

Erbnehmer

Erbnehmer (I)
Erklärung: Erbe.

Erbnehmer (II)
Erklärung: Erbpächter (Gegensatz: Erbgeber).

Wort danach: Erbnehmung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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