Wort davor: Erbmühlenpächter
Erbmüller
Erklärung:
Inhaber einer Erbmühle.
- Belegtext:
das der egnante P. keynerley gernde man noch des geschlechts sey, nemlich weder schefer, toppeler, vedeler, pfeyffer, erbmoller, bosawner, bader, sewsneyder
Datierung: 1439
Fundstelle: MittChemnitz 7 (1891) 149
- Belegtext:
euch ist unschedlich, ap euers vaters eins mollers son gewest were und ir eins erbmollers sun wert
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: LeipzigSchSpr. 132
- Datierung: 1568
Fundstelle: CCPrut. I 10
- Belegtext:
lehn- oder erbmüller
Datierung: 1616
Fundstelle: Fuchs,Untergang d. Bauernst. 165
- Belegtext:
das ... die erbmüller ... von jederm hundert gulden ihrer haab zween gulden, die pachtmüller ... von einem seines rindviehes zween schilling ... erlegen
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 274
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Wort danach: Erbmundschenk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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