Wort davor: Erbmetzler

(Erbmomber)
Erklärung: Vormund durch die Blutsverwandtschaft.
sprachliche Erläuterung: mnl. erfmombaer.

Wort danach: Erbmühle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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