(Erbmomber)
Erklärung:
Vormund durch die Blutsverwandtschaft.
sprachliche Erläuterung:
mnl. erfmombaer.
Wort danach: Erbmühle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten