Wort davor: Erbmeier
Erbmeierei
- Belegtext:
das recht sal er [der oberste Schenke] hain von der erffmeyerigen [villicatio hereditaria]
Fundstelle: TrierArch. 1 (1898) 45
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Wort danach: Erbmeierrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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