Wort davor: Erbmarkenrichterschaft
Erbmarkenrichtersche
- Belegtext:
datt die abdissen des styffts H. pro tempore als usufructuarien des haeffs to L. erffmarkennrichterschenn sinenn
Datierung: 1598
Fundstelle: OYStR. III 19 S. 3
Wort danach: Erbmarschall
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