Wort davor: Erbmagscheidung

Erbmalter
Erklärung: Malter (Getreides) als erbliche Abgabe, Erbpacht.

Wort danach: Erbmangelung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten