Wort davor: Erbmage

(Erbmaggescheid)
Erklärung: Grundbesitzteilung der erbberechtigten Verwandten.
sprachliche Erläuterung: mnl. erfmaggesceit.

Wort danach: Erbmaggescheidsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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