Wort davor: Erblohngut

(Erblos)
Erklärung: der sich stets weiter vererbende Deichabschnitt.
sprachliche Erläuterung: mnl. erflot; mnd. erf-, erblot.

Wort danach: erblos

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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