Wort davor: erbliegend

Erbling

Erbling (I)
Erklärung: Erbe.

Erbling (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: in Titeln zur Bezeichnung der Kronanwartschaft.
Erbling (II)
Erklärung: Besitzer von Erbgütern.

Wort danach: erblings

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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