Wort davor: Erblichkeit
erbliegend
Erklärung:
erbeigen.
- Belegtext:
erblich und ewiglich ihr eigen stadtrecht, wie in andern erbliegenden städten in der krone Pohlen ... gebrauchlich ist
Datierung: 1561
Fundstelle: Wuttke,Städteb. 102
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- in Google Books
- Belegtext:
was er koufft hett on das recht erbligend gut
Fundstelle: GrW. I 407
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- Belegtext:
wo is nicht erblegende grunde angeet
Fundstelle: HanseRez.2 II 62
Wort danach: Erbling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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