Belegtext:
nachdeme sich ... zwischen den eigenherren und erbleuten bezahlung halb ihrer weisat ... jrrung ereignet Datierung: 1510
Fundstelle:Lahner,Samml. 743
Belegtext:
schirmen und handthaben gleich andern meinen erbleuten Datierung: 1526
Fundstelle:Schlesinger,Weist. II 311
Belegtext:
de ... von der ridderscop und alle dersulven vorwandten und egenbehorige arfflude ... verdedingen, schutten und beschermen Datierung: 1542
Fundstelle:Culemann,MindenLV. 48
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Belegtext:
wir L. ... thun kundt ..., dass wir den friden, den C. ... und die burger von U. und ander erbleut [ob zu lesen erb (ar) leut?] gemacht handt Datierung: 1668
Fundstelle:Fugger,Ehrensp. III Kap. 3
[weitere Angaben: unklar]
Belegtext:
in denen zwischen den afterlehen- und erbleuten ... vorwaltenden strittigkeiten Datierung: 1713
Fundstelle:Lahner,Samml. 118