Wort davor: Erblehenware
erblehensweise
Erklärung:
nach Art, im Rechtsverhältnis eines Erblehens.
- Belegtext:
ein hauß zu R. vom gottßhauß P. erblehenßweis uf dem kirchhoff umb zwantzig schilling jährlichen zinses enpfangen
Datierung: 1260
Fundstelle: RappoltsteinUB. I 95
- Belegtext:
zu einem handleechen und nit in eerblechenswise verliehen
Datierung: 1543
Fundstelle: HönggMeierg. 29
- Datierung: 1564
Fundstelle: BernRatsman. III 136
Wort danach: Erblehenszins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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