Wort davor: Erblehensträger

Erblehenware
Erklärung: "das Geld, welches die Erben des Erbzinsmannes bei Übernehmen des Erbzinsgutes dem Erbzinsherrn bezahlen müssen".

Wort danach: erblehensweise

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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