Wort davor: Erblehengericht
Erblehengut
Erklärung:
als Erblehen verliehendes Grundstück.
- Belegtext:
ewich to besittende tho enen rechten eruelehngude
Datierung: 1367
Fundstelle: MecklUB. XVI nr. 9636
- Belegtext:
von unsen herren als ein erblehengut geligen
Datierung: 1506
Fundstelle: TorgauUB. 75
- Datierung: 1566
Fundstelle: ÜberlingenStR. 556
Faksimile
- Belegtext:
ligends gut, ... pfand oder erblechenes gut [lies erblechensgut?]
Datierung: 1711
Fundstelle: OberhalbsteinLB. 157
[weitere Angaben: wohl auch hierzu]
Wort danach: Erblehensherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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