Wort davor: Erblagerbuch

Erbland

Erbland (I)

Erbland (I 1)
Erklärung: errebter und vererbbarer Grundbesitz.

Erbland (I 2)
Erklärung: "Bauernland, welches dem Gutsherrn unter Erbrecht gehört".
Erbland (I 3)
Erklärung: "Eigentumsstück am Rodland" RhWB. II 142.

Erbland (II)
Erklärung: angestammter Besitz des Landesfürsten, insbesondere des Kaisers.

Wort danach: Erblandadel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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