Wort davor: Erblandfalkenmeisteramt
Erblandfürst
Erklärung:
Fürst, Landesherr der österreichischen Erblande.
- Belegtext:
unsern ... rechten natürlichen erblandtsfürsten
Fundstelle: KrainLHdf. 1598 Bl. 28r
- Datierung: 1670
Fundstelle: EisenerzBergwO. 28
- Belegtext:
kaiser, könig, erblandfürst
Datierung: 1723
Fundstelle: Chorinsky,Mat. II
Wort danach: Erblandesfürstin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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