Wort davor: Erbkux
Erblagerbuch
- Belegtext:
weilen sich viele ungelegenheiten mit vergess des übernehmens der heister befunden haben, als solche hiefüro durch schreiber und beerbten ein empfangsbuch gemacht werden aus dem erblägerbuch
und einem jedem sein erbschaft an ihrn nahmen gebracht werden
Datierung: 1735
Fundstelle: AachenZ. 23 (1901) 17
Wort danach: Erbland
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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