Wort davor: Erbköhler
Erbkönig
Erklärung:
König mit ererbter Würde (Gegensatz zu Wahlkönig).
- Belegtext:
weil die B. einen rechten erbkönig noch im leben hätten
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. V Kap. 1
- Belegtext:
unser allergnädigster erbkönig und herr
Datierung: 1722
Fundstelle: Nerong,Willk. 62
- Fundstelle: Lasch-Borchling I 587
Wort danach: Erbkönigin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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