Wort davor: Erbkaufsbrief

Erbkäufer

Erbkäufer (I)
Erklärung: wer einen Erbkauf (I) tut.

Erbkäufer (II)
Wortbildungshinweis: zu Erbkauf (II).

Wort danach: Erbkaufsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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