Wort davor: Erbjahr
Erbjahrgezeit
Erklärung:
ewiges Jahrgedächtnis.
- Belegtext:
ihr erbjahrgezeite alle jahre zu thun
Datierung: 1371
Fundstelle: MGladbachUB. I 218
- Datierung: 1539
Fundstelle: JülichLTA. I 297
- Belegtext:
7 merk von erfjargezeyten
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 97
Wort danach: Erbjahrpacht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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