Wort davor: Erbinhabung
erbitten
sprachliche Erläuterung:
Nebenform derbitten.
erbitten (I)
Erklärung:
durch Bitten zu etwas bringen.
erbitten (I 1)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
ist is des richters wille, man mag mich lichte dirbitten
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 410 Art. 95
- Belegtext:
das einer vns erbitten mag, in des zu erlassen
Datierung: 1480
Fundstelle: LuzernStR. 65
erbitten (I 2)
Erklärung:
insbesondere jemanden zum Schöffen, Beiständer, Zeugen usw. bitten.
erbitten (I 3)
Erklärung:
jemanden um Vertretung bitten.
- Belegtext:
einen andern an sein statt erbitten
Datierung: 1544
Fundstelle: FreiburgZftO. 20
- Datierung: 1562
Fundstelle: FreiburgZftO. 18
erbitten (I 4)
- Belegtext:
de inninge erbeden [Aufnahme in die Innung erbitten]
Fundstelle: Lasch-Borchling I 578
erbitten (II)
Erklärung:
durch Fürbitte Strafmilderung, Gnade erreichen für jemanden.
erbitten (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
irrig: verurteilen.
Wort danach: Erbittung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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