Wort davor: Erbinhabung

erbitten
sprachliche Erläuterung: Nebenform derbitten.

erbitten (I)
Erklärung: durch Bitten zu etwas bringen.

erbitten (I 1)
Erklärung: allgemein.

erbitten (I 2)
Erklärung: insbesondere jemanden zum Schöffen, Beiständer, Zeugen usw. bitten.
erbitten (I 3)
Erklärung: jemanden um Vertretung bitten.
erbitten (I 4)
erbitten (II)
Erklärung: durch Fürbitte Strafmilderung, Gnade erreichen für jemanden.
erbitten (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: irrig: verurteilen.

Wort danach: Erbittung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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