Wort davor: Erbigkeit
erbiglich
erbiglich (I)
Erklärung:
als Erbe, Hinterlassenschaft.
- Belegtext:
daz guet irr chind, daz si erbikleich angehoert
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: WienerNeustadtStR. 253 (Kap. 77)
erbiglich (II)
erbiglich (II 1)
Erklärung:
vererblich, unwiderruflich.
erbiglich (II 2)
Erklärung:
als Erblehen.
- Belegtext:
kein burglehen ... erbiclich vorgeben
Datierung: 1356
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 176
Wort danach: Erbin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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