Wort davor: Erbhuldigungshandlung
Erbhuldigungspflicht
- Belegtext:
die erbhuldigungspflicht ... ablegen
Datierung: 1747
Fundstelle: Hoheneck I Anh. 67
Wort danach: Erbhuldung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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