Wort davor: Erbholdschaft

Erbholz

Erbholz (I)
Erklärung: das dem Beisitzer, nicht dem Pächter zustehende Holz.

Erbholz (II)
Erklärung: Wald-, Holzbestand der gemeinen Mark, der Walderben.
Erbholz (III)
Erklärung: in Erbpacht verliehenes Gehölz.

Wort danach: Erbholzgerichtsamt

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