Wort davor: Erbherzogtum

(Erbheuer)
Erklärung: Erbpacht, Pacht eines 1Erbes (III).
sprachliche Erläuterung: nd. nl. erfhure.

Wort danach: Erbheuerland

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten