Wort davor: Erbhauptbrief

Erbhaus

Erbhaus (I)
Erklärung: Haus des Erblassers; besonders als Ort des Nachlaßgerichts.
vgl. dingen (B I 5 c).

Erbhaus (II)
Erklärung: Haus, das 1Erbe (III) ist.
vgl. Erbhäuschen.
Erbhaus (III)

Wort danach: Erbhäuschen

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