Wort davor: Erbhandel
Erbhandlohn
- Belegtext:
erbhandlohn ist derjenige abtrag, welchen ein- oder mehrere, die ein erbzinßgut durch erbschafft überkommen dem eigenthumsherrn bey annehmung des auf sie verfälleten gutes entrichten müssen
Datierung: 1750
Fundstelle: Klingner II 825
- Belegtext:
das erbhandlohn mussten die erben eines zinslehenbaren gutes ... tragen
Datierung: 1765
Fundstelle: ArchOFrk. 3, 3 (1847) 116
Wort danach: Erbhauptamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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