Wort davor: erbhaftiglich

(Erbhälftwinnung)
Erklärung: erbliche Verpachtung gegen Gewinnhalbierung.
sprachliche Erläuterung: mnl. erfhelftwinning.

Wort danach: Erbhälter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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