Wort davor: erbhaft

erbhaftig
sprachliche Erläuterung: mnd., mnl. erf(h)achtich.

erbhaftig (I)
Erklärung: erbhaftig Man Erbgesessener, mit erblichem und vererbbarem Grundbesitz Angesessener; oft als Gerichtsbeisitzer genannt.

erbhaftig (II)
Erklärung: in den erblichen Besitz eingewiesen, kraft erblichen Rechtes besitzend.
vgl. erben (VI).
erbhaftig (III)
Erklärung: erbhaftiges Gut.

erbhaftig (III 1)
Erklärung: wie Erbgut (II).
erbhaftig (III 2)
Erklärung: wie Erbgut (III).
erbhaftig (III 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit Erbzinsgütern beliehene Vogtleute?
erbhaftig (IV)
Erklärung: erbhaftiger Herr angestammter Herr.
erbhaftig (V)
Erklärung: erbhaftiger Stollen wie Erbstollen.

Wort danach: Erbhaftigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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