Wort davor: erbhablich

erbhaft

erbhaft (I)
Erklärung: erbhafter Stollen wie Erbstollen.

erbhaft (II)
Erklärung: Kux des Stollenfeldes.
erbhaft (III)
Erklärung: erbberechtigt.

Wort danach: erbhaftig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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