Wort davor: erbhablich
erbhaft
erbhaft (I)
Erklärung:
erbhafter Stollen wie Erbstollen.
- Belegtext:
wer erbhaft stollen oder gemezzen pirge gewinnen wil
Datierung: 1249
Region/Autor/Textsorte:
Iglau
Fundstelle: Tomaschek,Bergr. 13
- Fundstelle: CDMorav. VII Suppl. nr. 87
erbhaft (II)
Erklärung:
Kux des Stollenfeldes.
erbhaft (III)
Erklärung:
erbberechtigt.
Wort danach: erbhaftig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten